Notar in Thailand — Service auf Deutsch
Zugelassene Notaranwälte (Notarial Services Attorney, Rechtsanwaltskammer Thailand) betreuen deutschsprachige Mandanten in Bangkok, Pattaya, Phuket und Chiang Mai. Vollständige Legalisationskette bis zur deutschen, österreichischen oder schweizerischen Botschaft.
TL;DR — Deutschsprachiger Notar in Thailand: eidesstattliche Erklärungen, Vollmachten, beglaubigte Kopien, Legalisation über Außenministerium und Botschaft. Ab 1.500 THB. Täglich 8:00–20:00, Antwort innerhalb 15 Minuten.
Thailand ist seit 15. Januar 2026 dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten. Für Deutschland, Österreich und die Schweiz reicht seitdem in vielen Fällen die MFA-Apostille aus. Bei Dokumenten, die außerhalb des Apostille-Verfahrens verwendet werden (z. B. Handelsregister, Firmengründungen), begleiten wir Sie weiterhin durch die klassische Legalisationskette Notar → MFA Thailand → Botschaft. Unser Team spricht Deutsch und übernimmt Übersetzung, Kurierabwicklung und Terminvereinbarungen bei der Botschaft.
Was mitzubringen ist
- Original Reisepass (D/A/CH) und/oder thail. Personalausweis des Unterzeichners
- Original und Kopie des zu beglaubigenden Dokuments
- Nicht vorab unterschreiben — Unterschrift erfolgt vor dem Notar
- Für Firmen: DBD-Registerauszug (nicht älter als 30 Tage) + Firmenstempel
- Genaue Lieferadresse und Anforderungen der empfangenden Stelle (Botschaft, Standesamt, Gericht)
Unsere Dienste für deutschsprachige Mandanten
Eidesstattliche Versicherung (Affidavit)
Notarielle Beurkundung schriftlicher Erklärungen unter Eid für Gerichte und Botschaften im Ausland.
Vollmacht (Power of Attorney)
Erstellung und Beglaubigung von Vollmachten zur Verwendung in Deutschland und weltweit.
Beglaubigte Kopie
Zertifizierte Kopien von Reisepässen, Zeugnissen, Urkunden für die Vorlage im Ausland.
Unterschriftsbeglaubigung
Beglaubigung der Unterschrift einer Privatperson oder Geschäftsführers durch einen Notaranwalt.
Unternehmensdokumente
Beglaubigung von Satzungen, Protokollen, DBD-Registerauszügen für internationale Transaktionen.
Visadokumente
Beglaubigung von Visumsunterlagen (Studium, Arbeit, Familienzusammenführung).
MFA + Botschaftskette
Vollständige Legalisation: Notar → thail. Außenministerium → Zielbotschaft.
Service für Ausländer
Komplettes Notarpaket für Expats und Touristen in Thailand.
Häufig gestellte Fragen
Wird die thailändische Notariatsurkunde in Deutschland, Österreich und der Schweiz anerkannt?
Ja, in den meisten Fällen über die Haager Apostille (seit 15. Januar 2026). Für spezielle Handelsregisterangelegenheiten kann weiterhin die klassische Legalisation Notar → MFA → Botschaft erforderlich sein. Wir prüfen den korrekten Weg individuell.
Was kostet eine Beglaubigung?
Ab 1.500 THB für eine Unterschriftsbeglaubigung. Komplettpakete (Vollmacht + Übersetzung + MFA + ggf. Botschaft) werden individuell kalkuliert. Wir erstellen einen schriftlichen Kostenvoranschlag vor Auftragsbeginn.
Bedienen Sie auch österreichische und schweizerische Staatsbürger?
Ja. Wir betreuen Mandanten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie Liechtenstein und Luxemburg und arbeiten mit allen deutschsprachigen Vertretungen in Bangkok.
Bieten Sie Kurierdienst?
Ja. Innerhalb Bangkoks, Pattayas, Phukets und Chiang Mais organisieren wir Kurier. In andere Provinzen versenden wir per EMS Thailand oder DHL mit Sendungsverfolgung.
Können Sie eine Vollmacht für Immobilienverkauf in Deutschland ausstellen?
Ja. Wir erstellen die Vollmacht in der vom deutschen Notariat vorgeschriebenen Form, veranlassen die beglaubigte Übersetzung und die Apostille oder Legalisation über die deutsche Botschaft in Bangkok.
Wie lange ist die MFA-Apostille gültig?
Der MFA-Stempel ist unbefristet, aber empfangende Stellen (Botschaft, Gericht, Bank) verlangen oft ein Dokument nicht älter als 3–6 Monate. Bitte prüfen Sie die Anforderungen des Empfängers.
Notar kontaktieren
Senden Sie ein Foto Ihres Dokuments per WhatsApp/LINE — Sie erhalten Kostenvoranschlag und Termin innerhalb 15 Minuten.
